Der E-Scooter „moover“ von Metz mecatech darf aufgrund einer Sondergenehmigung des Kraftfahrt-Bundesamtes als erstes in Deutschland hergestelltes Elektrokleinstfahrzeug auf Straßen und, ähnlich wie bei einem Fahrrad, auch auf Radwegen gefahren werden. Somit ist der Metz moover vor vielen Konkurrenzprodukten legal im deutschen Straßenverkehr unterwegs. Der solide verbaute Elektro-Tretroller erfüllt alle Anforderungen, die an Qualitäts-E-Bikes gestellt werden, sowie die StVZO §20. Es besteht keine Helmpflicht.
Der Metz moover hebt sich in Rechtssicherheit und Qualität deutlich von Billig-E-Scootern ab – dies wurde Metz durch zwei Instanzen bestätigt: Das Kraftfahrt-Bundesamt erteilte dem Metz moover eine Sondergenehmigung, durch die das Fahrzeug auf deutschen Straßen und ausgewiesenen Radwegen fahren darf. Ein akkreditiertes Prüfinstitut befand den Metz moover außerdem als ein ebenso sicheres und hochwertiges Fortbewegungsmittel wie ein Elektrofahrrad.
Kompakter Fahrspaß auf Kurzstrecken
Der Metz moover lässt sich leichter als ein Fahrrad in der Wohnung, im Büro oder auch im Kofferraum verstauen. Er eignet sich für alle, die Kurzstrecken schnell und sicher zurücklegen wollen, z.B. Stadtbewohner, Wohnmobilisten, Mitarbeiter auf großen Werksgeländen und Pendler. Letztere können zum Beispiel die Parkplatzknappheit in der Innenstadt umgehen: Mit dem moover im Kofferraum ihres Pkws können sie bis zu einem Parkplatz im äußeren Stadtbereich fahren, den E-Scooter aufklappen und von dort aus die letzten Kilometer durch die Innenstadt komfortabel zurücklegen. Am Zielort ist keine Parkplatzsuche mehr nötig.
Legal und unkompliziert
Für den Metz moover muss der Halter eine (nicht personengebundene) Haftpflichtversicherung für 35,70 € abschließen. Mit der Versicherung bekommt der Kunde eine kleine, selbstklebende Versicherungsplakette. Wer außerdem 15 Jahre alt ist und mindestens eine Mofa-Prüfbescheinigung hat, ist mit dem Metz moover rechtlich sicher unterwegs.