Wer einen Unfall verursacht, muss auch unbegrenzt für die Schäden des Unfallgegners aufkommen. Das beginnt beim Blechschaden, in schlimmen Fällen – zum Beispiel bei einer bleibenden Beeinträchtigung des Unfallgegners – muss der Unfallverursacher möglicherweise eine lebenslange Rente an den Geschädigten zahlen.
Hier springt die Haftpflichtversicherung ein und sichert Ihren Lebensstandard. Achten Sie bei der Wahl der Versicherung auf umfangreichen Schutz, beispielsweise 100 Millionen Euro pauschal für Sach- und Vermögensschäden, 15 Millionen Euro für Personenschäden je geschädigte Person.
Wann lohnt eine Teilkasko – wann eine Vollkasko?
Die Teilkasko zahlt, wenn Ihr Motorrad durch eines der folgenden Ereignisse beschädigt wird:
- Brand und Explosion
- Diebstahl und Raub
- Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Lawinen und Muren
- Tierbiss und Tierbissfolgeschäden
- Glasbruch
- Kurzschluss und dessen Folgeschäden
- Kostenübernahme bei Motorradschlüssel- und Motorradschloss-Austausch
Die Vollkasko bietet zusätzlich zur Teilkasko Schutz gegen Schäden am eigenen Motorrad bei selbstverschuldeten Unfällen und mut- oder böswilliger Zerstörung (zum Beispiel Vandalismus). Damit lohnt sie sich auch für alle neueren Gebrauchten. Bei einem Totalschaden erhalten Sie den Wiederbeschaffungswert der Maschine. Das bedeutet: Ein Gutachter legt fest, wieviel Geld Sie für ein Motorrad „in gleicher Art und Güte“ auf den Tisch legen müssten. Also: Gleiches Modell, ähnlicher Kilometerstand, ähnlicher Pflege-Zustand und so weiter.
Kaufwertentschädigung und Neuwertentschädigung – das Bonbon in der Kasko:
Gerade bei fabrikneuen oder guten/teuren gebrauchten Motorrädern ist es besonders ärgerlich, wenn der Gutachter bei einem Totalschaden einen Abschlag auf den Kaufpreis macht: Der Wiederbeschaffungswert wäre damit geringer als der Preis, den Sie gezahlt haben. Und Sie würden nicht nur den Ärger haben, sondern auch noch auf einem Teil Ihrer Kosten sitzen bleiben. Gute Versicherungen bieten deswegen 36 Monate Neuwertentschädigung für Neufahrzeuge oder 24 Monate Kaufwertentschädigung für Gebrauchte.
Besonders wichtig: Absicherung der „Groben Fahrlässigkeit“ – Was ist das?
Immer mehr Versicherungen bieten diesen Schutz, der Ihnen das Leben erleichtern kann. Aber was ist „Grobe Fahrlässigkeit“? Ein Beispiel: Wenn Sie aus Versehen bei Rot über die Ampel fahren, ist das grob fahrlässig. Klar, das ist verboten und „das macht man ja auch nicht“. Kann aber trotzdem mal passieren. Wenn Sie dann einen Unfall haben, sind Sie normalerweise nicht abgesichert – eben weil Sie gegen eine Vorgabe verstoßen haben. Mit dem richtigen Versicherungsschutz sind Sie hier auf der sicheren Seite. Aber Achtung: Diese Regelung gilt in der Regel nicht, wenn Ihnen das Motorrad gestohlen wurde oder beim Fahren unter Einfluss von Alkohol und Drogen.