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Rückenwind für Radler

Rückenwind für Radler
Rückenwind für Radler
Foto: Shutterstock

Fahrradfahren ist beliebt – rund 80 Prozent der Deutschen besitzen ein Rad. Radfahren entlastet den Straßenverkehr und schont die Umwelt, es ist gesund, stärkt das Immunsystem, macht Spaß und erfüllt den Wunsch nach Mobilität.

Die wohl bahnbrechendste Neuentwicklung der letzten Jahre ist das E-Bike. Immer mehr Menschen aller Altersgruppen steigen auf die flotten Flitzer um. Radfahren mit Anschub ist eine schnelle, gesunde und kostengünstige Alternative zum Auto auf verstopften Pendlerrouten. Und: Es macht einfach Spaß!

Das Angebot im Fachhandel ist auch auf diesem Gebiet vielfältig, ständig gibt es neue Modelle, neue Technologien. Sicher – das Internet weiß Rat, wir empfehlen Ihnen allerdings, sich vom Fachmann beraten zu lassen. Ein qualifizierter Fachhändler kann Ihnen technische Einzelheiten erklären und weist Sie in die richtige Behandlung des Akkus ein.

Um ein Gefühl für dieses etwas andere Bike-Feeling zu bekommen, empfehlen wir eine Probefahrt. Viele potenzielle Kunden lassen sich häufig vom Anschaffungspreis und eventuellen Folgekosten abschrecken. Ein gutes E-Bike kostet Geld – ab 1.000 Euro aufwärts.

Nun gibt es eine kostengünstigere Lösung: Seit Ende 2012 ist es gesetzlich auch möglich, ein Fahrrad oder E-Bike über den Arbeitgeber zu leasen. Dabei wird – wie beim Dienstwagen – der geldwerte Vorteil mit einem Prozent des Listenpreises monatlich versteuert. Dies lohnt sich vor allem bei den hochwertigeren E-Bikes.

Der Arbeitnehmer zahlt sein Wunschrad über die Gehaltsabrechnung als sogenannte Gehaltsumwandlung und spart dabei gleichzeitig Geld – in Form von steuerlichen Vorteilen. Viele Unternehmen steigen inzwischen aufs Rad um. Das hat Vorteile: Die Firma bindet die Mitarbeiter durch diesen Service, legt sich ein grünes Image zu, und vorbei ist das Gerangel um die Parkplätze.

Interessierte Arbeitnehmer sollten in der Personalabteilung erfragen, ob der Arbeitgeber ein Fahrradleasing anbietet. Wenn ja, lässt man sich von einem am Leasingverfahren teilnehmenden Fachhändler in seiner Nähe beraten.

Mit dem Arbeitgeber wird dann ein sogenannter Überlassungsvertrag abgeschlossen. Hiermit werden dem Mitarbeiter Rechte und Pflichten aus dem Leasingvertrag übertragen. Er hat das Rad wie sein Eigentum zu behandeln. Mit den Angaben aus dem Angebotsformular lassen sich die persönliche Leasingrate und die Einsparung berechnen. Sinnvoll ist es, bei der Leasinggesellschaft auf Versicherungsleistungen und Wartungsarbeiten zu achten.

Infos hierzu hat Ihr Fachhändler. Das geleaste Fahrrad darf sowohl für den betrieblichen als auch für den privaten Gebrauch genutzt werden. Es wird keine Mindestnutzung, zum Beispiel für den Arbeitsweg, vorgeschrieben. Normalerweise dürfen alle Haushaltsmitglieder das Leasingrad nutzen. Der Arbeitnehmer haftet natürlich für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten, zum Beispiel bei Schäden et cetera.

Die Leasinglaufzeit beträgt zumeist 36 Monate. Bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Unternehmen muss der Arbeitnehmer das Fahrrad übernehmen. Am Ende der Laufzeit wird das Rad dem Mitarbeiter zum Kauf angeboten (kalkulierter Restwert meist zehn Prozent des Kaufpreises) oder es geht zum Fachhändler oder der Leasinggesellschaft zurück.

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